Anmelden und Ausleihen
Ohne formelle Anmeldung können Sie in unserem Bibliothekskatalog recherchieren. Ohne Formalitäten möglich sind auch das Arbeiten in unserem Lesesaal, das Nutzen der dort aufgestellten Bücher und Zeitschriften sowie das Bestellen von Büchern in den Lesesaal per Telefon oder E-Mail.
Anmelden
Kostenlos |
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen |
Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland |
Minderjährige sind ab 16 Jahren zugelassen |
Bibliotheksausweis
Einen kostenlosen Bibliotheksausweis brauchen Sie, um Bücher und andere Medien selbstständig bestellen und ausleihen sowie um die Bibliothekscomputer im Lesesaal nutzen zu können.
Ihr Bibliotheksausweis wird Ihnen von der Lesesaalaufsicht ausgestellt.
Zulassung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die folgenden Dokumente im Original mit:
- einen gültigen Personalausweis mit aktueller deutscher Meldeadresse
- ODER einen gültigen Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde
- UND bei Nicht-EU-Angehörigen zusätzlich den Aufenthaltstitel bzw. das Visum.
Mit der Freischaltung Ihres Bibliotheksausweises erkennen Sie die Allgemeine Benützungsordnung (ABOB) an. Gebühren bzw. Entgelte entstehen nur bei Mahnungen und Verlustfällen sowie bei Sonderleistungen, z. B. Reproduktionen.
Eigens geben wir Ihnen Datenschutzinformationen zu den allgemeinen Bibliotheksservices.
Für Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in Deutschland
Volljährige Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in Deutschland (z. B. Wissenschaftler während eines Forschungsaufenthaltes) können Bücher in den Lesesaal ausleihen. Die Staatsbibliothek Bamberg unterstützt Studienaufenthalte auf vielfältige Weise. Bitte informieren Sie uns frühzeitig per E-Mail über Ihren Besuch sowie Ihr Anliegen.
Für Minderjährige
Minderjährige werden ab einem Alter von 16 Jahren zugelassen. Für die Anmeldung müssen diese zu den oben genannten Dokumenten zusätzlich vorlegen:
- den von einem gesetzlichen Vertreter ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Benutzung der Staatsbibliothek Bamberg für Minderjährige als Papierausdruck
- UND den Personalausweis oder Reisepass (oder eine jeweils gut leserliche Fotokopie) des gesetzlichen Vertreters, der den Antrag unterschrieben hat.
Bibliotheksausweis verloren?
Um Missbrauch zu vermeiden, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid, falls Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben. Sie können sich in der Bibliothek einen Ersatzausweis ausstellen lassen.
Ihr Konto zeigt
Ausleihen mit Leihfristen |
Bestellungen und bestellte Medien auf Warteliste (Vormerkungen) |
Gebühren |
Sperren und Meldungen |
Persönliche Details |
Sie können selbst
Leihfristen verlängern |
Ihr Passwort ändern |
Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ändern |
Bibliothekskonto
Um Ihr Bibliothekskonto einzusehen, melden Sie sich mit Ihrer Benutzernummer (auch als „Benutzer-ID“ bezeichnet, zu finden auf Ihrem Bibliotheksausweis, beginnend mit 013) und Ihrem Passwort an. Bei einer Neuanmeldung wird zunächst Ihr Geburtsdatum achtstellig ohne Punkte (in der Form TTMMJJJJ) als Passwort eingestellt. Beispiel: Wenn Ihr Geburtstag der 3. Oktober 1990 ist, dann lautet das Passwort 03101990.
Passwort ändern
Bitte ändern Sie das voreingestellte Passwort möglichst bald. Dazu melden Sie sich im Bibliothekskatalog mit Ihrer Benutzernummer und dem voreingestellten Passwort an. Klicken Sie nach dem Anmelden rechts oben auf Ihren Namen, dann auf Bibliothekskonto – Persönliche Details – Ändern der Login-Zugangsdaten. Das neue Passwort muss mindestens achtstellig sein. Sonderzeichen sind möglich. Groß- und Kleinschreibung ist zu beachten.
Adress- und Namensänderungen
Bitte teilen Sie uns Adress- und Namensänderungen unbedingt mit. Adressänderungen können Sie auch selbst in Ihrem Bibliothekskonto durchführen. Bitte geben Sie bei längerer Abwesenheit eine Korrespondenzadresse an, gern eine E-Mail-Adresse, damit wir Sie für Mitteilungen und Rückforderungen erreichen können.
Außenmagazin
Das Außenmagazin wird einmal pro Woche angefahren. Berücksichtigt werden jeweils bis Dienstag um 8:00 Uhr Bestellungen der folgenden Signaturengruppen :
22/Z (nicht aber 22/Z.f. und Z.q.) |
22/Eph.art. – 22/Eph.theol. |
22/30. – 22/49. |
22/Nc.q.30. – 22/Nc.q.49. |
22/AGB |
22/Com. |
22/KB. |
22/Lyc. |
Bestellen und Ausleihen
Die Staatsbibliothek Bamberg ist eine Magazinbibliothek, das heißt, die Bestände sind für Sie größtenteils nicht frei zugänglich. Unmittelbar nutzen können Sie die rund 10 000 im Lesesaal aufgestellten Bände. Alle übrigen Medien müssen Sie dagegen über den Bibliothekskatalog bestellen. Dazu benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Um alle Funktionen (z.B. Bestellen, Verlängern der Leihfrist) des Bibliothekskatalogs nutzen zu können, melden Sie sich bitte mit Ihrer Benutzernummer und Ihrem Passwort an. Nach erfolgter Anmeldung steht im Bibliothekskatalog rechts oben Ihr Name.
Bestellte Medien aus unserem Bestand liegen im Regelfall innerhalb von einer Stunde bereit. Ausnahme: Die Bereitstellung von Büchern, die in unserem Außenmagazin untergebracht sind, kann bis zu einer Woche dauern.
Sollten Sie Medien benötigen, die in Bamberg nur in der Universitätsbibliothek oder in der Bibliothek des Metropolitankapitels vorhanden sind, können Sie diese über den Ortsleihverkehr zur Ausleihe in die Staatsbibliothek bestellen. Die Bereitstellung dauert in der Regel zwei Öffnungstage. Dieser Service ist kostenfrei.
Sollten Sie Medien benötigen, die nicht in Bamberg vorhanden sind, können Sie diese aus auswärtigen Bibliotheken über die Fernleihe bestellen. Dieser Service ist in der Regel kostenfrei.
Bestellte Medien liegen sieben Öffnungstage zur Abholung bzw. zur erstmaligen Benutzung im Lesesaal bereit. Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises.
Ausleihen
Medien liegen etwa eine Stunde nach Bestellung bereit |
Ausnahme: Bereitstellung aus dem Außenmagazin dauern bis zu einer Woche |
Leihfrist in der Regel 24 Öffnungstage, bei Zeitschriften sechs Öffnungstage |
Verlängerungen möglich (falls nicht vorgemerkt) |
Kostenpflichtige Mahnung bei Leihfristüberschreitung |
Kostenlose Vormerkung |
Lesesaaleinschränkung
Einen Teil unseres Bestandes geben wir – beispielsweise wegen seiner Seltenheit, Empfindlichkeit oder seines Wertes – nicht außer Haus. Derartige Bestände können Sie in unseren Lesesaal bestellen und dort nutzen. Die Leihfristen und Verlängerungsoptionen entsprechen den regulären Leihfristen.
Leihfristen
Die Leihfrist beträgt in der Regel 24 Öffnungstage, bei Zeitschriften sechs Öffnungstage. Bitte beachten Sie die in Ihrem Bibliothekskonto vermerkten Leihfristen. Klicken Sie nach dem Anmelden im Bibliothekskatalog rechts oben auf Ihren Namen, dann auf Meine Ausleihen.
Leihfristen verlängern
Sofern das entsprechende Buch nicht anderweitig vorgemerkt ist, sind Verlängerungen möglich. Diese können Sie über Ihr Konto im Bibliothekskatalog selbst vornehmen. Gern können Sie uns deswegen auch unter 0951 95503-101 anrufen. Eine Verlängerung ist frühestens sechs Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.
Medien zurückgeben
Sie können die in der Staatsbibliothek Bamberg entliehenen Medien während unserer Öffnungszeiten zurückgeben. Zur Rückgabe ist kein Bibliotheksausweis notwendig. Die Universitätsbibliothek Bamberg und die Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg können die in der Staatsbibliothek ausgeliehenen Medien nicht zurücknehmen – auch dann nicht, wenn es sich um Bestände dieser Bibliotheken handelt, die über den Ortsleihverkehr zur Ausleihe in die Staatsbibliothek bestellt wurden.
Medien vormerken
Entliehene Medien aus dem Bestand der Staatsbibliothek können Sie über den Bibliothekskatalog kostenfrei vormerken. Sobald ein für Sie vorgemerktes Medium zurückgegeben wurde, wird es automatisch für Sie zur Abholung bereitgelegt. Haben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse angegeben, so informieren wir Sie per E-Mail.
Beschädigung und Verlust
Mit der Zulassung zur Ausleihe verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Allgemeinen Benützungsordnung (ABOB), insbesondere dazu, mit den Büchern sorgfältig umzugehen, darin nichts anzustreichen und keine Randbemerkungen einzutragen.
Bitte prüfen Sie jedes Buch beim Ausleihen auf eventuell vorhandene Schäden und nennen Sie uns diese. Nur so können Sie verhindern, dass Sie bei Rückgabe des Werkes für einen nicht von Ihnen verursachten Schaden aufkommen müssen.
Sollten Sie doch einmal ein Buch beschädigt oder verloren haben, müssen Sie die Kosten der Reparatur übernehmen bzw. es ersetzen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen sofort mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gern weiter.
Ortsleihverkehr
Über den Bibliothekskatalog der Staatsbibliothek Bamberg können Sie auch Medien bestellen, die zum Bestand der Universitätsbibliothek Bamberg oder der Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg gehören. Die per Ortsleihverkehr bestellten Medien werden in die Staatsbibliothek geliefert. In der Regel sind sie innerhalb von zwei Öffnungstagen abholbar. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald ein per Ortsleihverkehr bestelltes Medium zur Abholung bereit liegt, sofern Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben haben.
Präsenzbestände, Zeitschriftenbände sowie aktuell entliehene Medien der Universitätsbibliothek Bamberg und der Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg können nicht in die Staatsbibliothek bestellt bzw. vorgemerkt werden. An die Staatsbibliothek bestellte Medien müssen zwingend auch wieder in der Staatsbibliothek zurückgegeben werden. Die Universitätsbibliothek und die Bibliothek des Metropolitankapitels können die über den Ortsleihverkehr zur Verfügung gestellten Medien nicht unmittelbar zurücknehmen, obwohl es sich um ihre eigenen Bestände handelt.
Sie legen beim Recherchieren in unserem Bibliothekskatalog fest, welchen Bestand Sie durchsuchen möchten. So können Sie ausschließlich im Bestand der Staatsbibliothek Bamberg suchen. Sie haben aber auch Zugriff auf den Bestand der Universitätsbibliothek Bamberg und der Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg, indem Sie Ortsleihverkehr auswählen. Außerdem lässt sich mittels Fernleihe der Gesamtbestand des Verbundkatalogs Bayern/Berlin-Brandenburg durchsuchen.
Der Weg zum Ortsleihverkehr führt – ebenso wie der Weg zur Fernleihe – über ein SFX-Menüfenster. Es öffnet sich, sobald Sie bei einem Ergebnis auf Bestellung über Ortsleihverkehr klicken. Im SFX-Menüfenster erkennen Sie anhand der Information Bestellung über den Ortsleihverkehr, dass Sie ein Medium aus der Universitätsbibliothek Bamberg bzw. der Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg bestellen. Wählen Sie den Typ Staats- und Landesbibliothek und den Namen Staatsbibliothek Bamberg. Mit einem Klick auf Los beginnen Sie Bestellung und werden zur Eingabe Ihrer Benutzernummer und Ihres Passworts aufgefordert.
Fernleihe
Literatur, die in Bamberg nicht vorhanden ist, kann von auswärts im Rahmen des Leihverkehrs der deutschen Bibliotheken mittels Fernleihe bestellt werden. Dafür benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis. Die Lieferzeiten sind sehr unterschiedlich, Sie sollten jedoch mindestens eine Woche einplanen.
Wenn Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, informieren wir Sie über eingetroffene Fernleihen per E-Mail. Leihfristen und Verlängerungsoptionen legen die gebenden Bibliotheken fest. In der Regel gilt eine Leihfrist von 30 Tagen, danach sind meist zwei Verlängerungen für jeweils 30 Tage möglich (wenn das Medium nicht vorgemerkt ist).
Kosten
Bücher können Sie innerhalb Deutschlands kostenlos bestellen. Ebenso können Sie Kopien einzelner Aufsätze bestellen. Falls im Bestellformular nicht anders angegeben, erklären Sie sich mit dem Abschicken einer Fernleihbestellung einverstanden, in Ausnahmefällen Kosten bis zu einer Höhe von 10,00 € ohne Rückfrage zu übernehmen.
Bei Bestellungen, die nur über den internationalen Leihverkehr im Ausland zu erfüllen sind, können höhere Kosten auf Sie zukommen. Vor der Weiterleitung einer Bestellung erfolgt daher immer eine Rückfrage.
Gebühren
Die Benutzung der Staatsbibliothek Bamberg ist – von Sonderleistungen abgesehen – gebührenfrei. Bei Nichtbeachtung der Allgemeinen Benützungsordnung (ABOB), insbesondere bei nicht fristgerechter Buchrückgabe, können jedoch Gebühren erhoben werden.
Mahnungen
Wenn Leihfristen überschritten werden, hat die Bibliothek das Recht und die Pflicht, kostenpflichtig zur Rückgabe aufzufordern. Mahngebühren sind eine Entschädigung für den durch Mahnschreiben entstehenden Verwaltungsaufwand.
Folgende Gebühren sind festgesetzt:
- 1. Aufforderung zur Rückgabe: 7,50 €
- 2. Aufforderung zur Rückgabe: 10,00 € (zusätzlich zur Gebühr für die 1. Aufforderung)
- 3. Aufforderung zur Rückgabe: 20,00 € (zzgl. Porto, zusätzlich zu den Gebühren für die 1. und 2. Aufforderung)
- Leistungsbescheid: 30,00 € (zzgl. Porto, zusätzlich zu den Gebühren für die 1. bis 3. Aufforderung)
Bitte beachten Sie: Wenn Sie kostenpflichtig gemahnt wurden, können Sie erst dann weitere Bücher ausleihen, bestellen, vormerken oder Leihfristen verlängern, wenn Sie die ausstehenden Titel zurückgegeben und die Mahngebühren bezahlt haben.
Sie können Mahnungen der Staatsbibliothek Bamberg in bar im Lesesaal bezahlen oder überweisen. Bitte geben Sie bei einer Überweisung das Buchungskennzeichen, Ihren Namen und Ihre Benutzernummer an. Wählen Sie eine der folgenden Kontoverbindungen aus. Zahlungsempfänger ist die Staatsoberkasse Bayern in Landshut.
- Bayerische Landesbank München – IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15 – BIC: BYLADEMMXXX
- HypoVereinsbank Landshut – IBAN: DE65 7432 0073 0000 8011 19 – BIC: HYVEDEMM433
- Bundesbank, Filiale Regensburg – IBAN: DE04 7500 0000 0074 3015 15 – BIC: MARKDEF1750
Es dauert üblicherweise einige Tage, bis uns die Staatsoberkasse über Zahlungseingänge in Kenntnis setzt. Gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (z. B. Kontoauszug) schalten wir Ihr Bibliothekskonto auch schon vorher wieder frei.