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Herbst-Büchersprechstunde 2024 – Expertinnen und Experten beraten

Samstag, 26. Oktober 2024, 13:00 Uhr

Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Antiquare und Restauratorinnen begutachten gemeinsam alte Bücher und Handschriften, helfen bei deren Bestimmung und Werteinschätzung. Sie beraten zudem zur Aufbewahrung, Pflege und Restaurierung.

In besten Händen: Eine Buchrarität wird begutachtet | SBB

In besten Händen: Eine Buchrarität wird begutachtet | SBB

Anmeldungen zur Büchersprechstunde werden ab Montag, 7. Oktober 2024, 8:00 Uhr ausschließlich telefonisch unter 0951 95503-121 entgegengenommen.

Sie schlummern auf Dachböden, in Umzugskartons und Regalen: alte Bücher, die innerhalb der Familie weitergereicht werden, und von denen häufig nicht bekannt ist, woher sie stammen und ob sie tatsächlich wertvoll sind. Wie also steht es um die vom Großvater geerbte Bibel oder um die in Leder gebundene Goetheausgabe aus den 1920er Jahren? Lohnt sich die kostspielige Restaurierung des kaputten Einbandes? Was bedeuten die unleserlichen Einträge in Großmutters Tagebuch oder auf den Rückseiten alter Schwarz-Weiß-Fotos? Sind die alten Schätze zu teuren, gesuchten Sammlerstücken geworden oder ökonomisch gesehen eher unbedeutend?

Wenn Sie auf solche und ähnliche Fragen Antworten erhalten möchten, können Sie am Samstag, 26. Oktober 2024, von 13:00 bis 16:00 Uhr derartige Familienerbstücke unseren Expertinnen und Experten vorlegen. Bibliotheksdirektorin Prof. Dr. Bettina Wagner und ihr Stellvertreter Dr. Stefan Knoch, die Leiterin der Bibliothek des Metropolitankapitels Maria Kunzelmann, die Buchrestauratorinnen Jessica Leitner und Sabine Schumm sowie die Inhaber zweier renommierter Bamberger Buchantiquariate, Robert Lorang und Dieter Zipprich, werden vielleicht den einen oder anderen Schatz heben, wahrscheinlich aber auch Träume zerstören müssen.

Die Staatsbibliothek Bamberg bietet ihre Büchersprechstunden zweimal pro Jahr an. Das Angebot ist kostenlos und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Anzahl der vorgelegten Stücke ist auf drei pro Person begrenzt. Aus rechtlichen Gründen können grundsätzlich nur unverbindliche Angaben zum Wert von Büchern gemacht werden, schriftliche Gutachten sind nicht möglich.

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