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Ortsleihe
Staatsbibliothek, Universitätsbibliothek und die Bibliothek des Metropolitankapitels setzen gemeinsam das elektronische Bestell- und Ausleihsystem SIAS ein. Damit entfällt für alle im OPAC nachgewiesenen Bestände der Staatsbibliothek sowie für den Gesamtbestand der Universitätsbibliothek - soweit ausleihbar - das Ausfüllen von Bestellscheinen.
Für die Bestellung wird ein maschinenlesbarer Benutzerausweis benötigt, der in Staatsbibliothek und Universitätsbibliothek gleichermaßen gültig ist. Dieser wird nach Vorlage Ihres Personalausweises ausgestellt. Änderungen der Anschrift oder des Familiennamens bitte unverzüglich mitteilen.
Mit der Zulassung zur Ausleihe verpflichtet sich der Benützer zur Einhaltung der Benützungsordnung, insbesondere auch zur sorgsamen Behandlung der Bücher und zur Haftung bei Beschädigung (auch durch Anstreichen) oder Verlust; es empfiehlt sich, etwa vorhandene Schäden beim Empfang des Buches anzuzeigen. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Die Leihfrist beträgt 24 Öffnungstage, für Zeitschriften 6 Öffnungstage. Zweimalige Verlängerung um die jeweilige Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt; sie wird widerrrufen, falls das Buch anderweitig verlangt wird. Verliehene Bücher können vorgemerkt werden.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist die Bibliothek verpflichtet, ohne Ankündigung umgehend kostenpflichtig zu mahnen (1. Mahnung: 7,50 Euro). Bei Nichtbeachtung der Mahnungen ist die Zwangsbeitreibung möglich.
Holdienst (auch für die im Kompaktmagazin der Staatsbibliothek aufgestellten Bestandsgruppen der Teilbibliothek 5 der Universitätsbibliothek, Lokalkennzeichen: 50/...): Mo-Fr 10.30-12.00 und 14.30-17.00 Uhr, Sa 9.00-12.00 Uhr.
Bestellte Bücher liegen bis zum 7. Tag zur Abholung bereit.
Anschaffungsvorschläge sind willkommen; sie können auf Bestellscheinen notiert werden.
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